Handgepäckbestimmungen
Immer mehr Flughäfen setzen die Handgepäckvorschriften durch. Auch SWISS ist bestrebt, Probleme durch übermässiges Handgepäck zu vermeiden. Ziel ist Ihre persönliche Sicherheit und Ihr Komfort an Bord.
Beachten Sie unsere Handgepäckbestimmungen und ersparen Sie sich damit ein eventuelles Umpacken Ihres Reisegepäcks am Check-In Schalter. Gepäckstücke, welche die Bestimmungen überschreiten, sind einzuchecken. Die Bestimmungen entsprechen jeweils Ihrer Buchungsklasse.
| SWISS First |
SWISS Business |
SWISS Economy |
|
|---|---|---|---|
| Anzahl Gepäckstücke | 2 | 2 | 1 |
| Abmessungen pro Gepäckstück | 55 x 40 x 20 cm | 55 x 40 x 20 cm | 55 x 40 x 20 cm |
| Gewicht pro Gepäckstück | 8kg | 8kg | 8kg |
Das Handgepäck darf keine gefährlichen Gegenstände enthalten und ist unter dem Sitz vor Ihnen oder in der Gepäckablage sicher zu verstauen, damit es nicht herausfallen kann.
In Ausnahmefällen bitten wir unsere Fluggäste ihr Handgepäck einzuchecken. Das geschieht vor allem auf Flügen, die wir mit einem kleineren Flugzeugtyp bedienen. Passagiere der SWISS Economy haben Anrecht auf 1 Handgepäck.
Zusätzlich zum Handgepäck sind folgende Gegenstände – falls notwendig – an Bord erlaubt (ausgenommen für Kleinkinder)
- 1 Mantel oder Decke
- 1 Schirm oder Gehstock
- 1 Damenhandtasche
- 1 kleine Kamera oder ein Fernglas
- Lesestoff für die Reise
Reisen mit einem Kleinkind – die folgenden Gegenstände dürfen mit an Bord gebracht werden
- 1 Kinderschale oder 1 zusammenklappbarer Kinderwagen (im Frachtraum) oder 1 Kindersitz für das Auto
- Babynahrung zur Verwendung an Bord
Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
- 1 faltbarer Rollstuhl (im Frachtraum)
- 1 Paar Krücken und / oder Arm- / Beinschienen oder jegliche Art Prothesen
- Medizinische Geräte (z.B. Blutwäschemittel in der für die Reise benötigten Menge) auf die Sie angewiesen sind
Verstauen an Bord
Handgepäck ist an Bord zu verstauen. Das erste Gepäckstück ist unter dem Sitz vor Ihnen zu platzieren (wenn möglich), das zweite in der Gepäckablage.
Sicherheitsbestimmungen Handgepäck Mitnahme von Flüssigkeiten
Zusätzlich zu den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck gelten im Flugnetz von SWISS die folgenden Bestimmungen für das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck:
Die geltenden Bestimmungen auf einen Blick
- Die Menge an Flüssigkeiten, Aerosolen, Gels und Cremes ist auf 100 ml pro Behältnis begrenzt.
- Alle Behältnisse mit Flüssigkeiten müssen in einem verschliessbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 Liter verstaut werden.
- Spezielle Plastikbeutel sind im Handel und am Flughafen erhältlich.
- Der Plastikbeutel muss an der Sicherheitskontrolle vorgewiesen werden.
- Jeder Fluggast darf nur einen Plastikbeutel mit an Bord nehmen.

- max. 1 Liter Fassungsvermögen
- wiederverschließbar (z.B. sog. Zipper)
- durchsichtig
Größere Mengen von Flüssigkeiten (bis maximal 2 Liter) können mit dem Gepäck aufgegeben werden, sofern es sich nicht um “gefährliche Güter” handelt.
Ausnahmen
Medikamente: Unverzichtbare Medikamente in flüssiger Form dürfen mit an Bord genommen werden. Die erlaubte Menge entspricht der während des Flugs benötigten Menge, z. B. Medikamente für Diabetiker. Je nach Situation kann ein ärztliches Attest in englischer Sprache nützlich sein.
Babynahrung: Babymilch und flüssige Babynahrung dürfen von Passagieren, die mit Kleinkindern reisen, mit an Bord genommen werden.
Flüssige Duty-free-Artikel
Beim Transit durch die Schweiz gelten die folgenden Sonderregelungen für flüssige Duty-free-Artikel:
| Kaufort | Abflug von Destinationen innerhalb der EU, der Schweiz, Norwegens, der USA oder Kanadas | Abflug von anderen Destinationen weltweit |
|---|---|---|
| Am Abreiseflughafen (nach der Bordkartenkontrolle) |
JA1 | NEIN |
| An Bord von Flügen in die Schweiz | JA1 | NEIN |
| Am Flughafen in der Schweiz (nach der Bordkartenkontrolle) |
JA2 | JA2 |
| An Bord von Flügen aus der Schweiz | JA | JA |
| 1Ausgenommen Passagiere mit endgültigem Zielort in den USA 2Bei Passagieren mit endgültigem Zielort in den USA nur in Taxfree-Shops nach der Sicherheitskontrolle. |
||
Die Flüssigkeiten müssen in einem verschlossenen, manipulationssicheren Beutel (gemäss ICAO-Bestimmungen) aufbewahrt werden. In dieser Verpackung muss ausserdem ein hinreichender Kaufnachweis enthalten sein (innerhalb von 36 Stunden vor Abflug).
Sonderbestimmungen für Flüge in die USA
Bei Flügen in die USA dürfen Flüssigkeiten aus Taxfree-Shops nur dann mit an Bord genommen werden, wenn sie nach der Sicherheitskontrolle oder an Bord des Fluges von der Schweiz in die USA gekauft wurden. Ausserhalb dieser Bereiche erworbene Taxfree-Artikel dürfen auch dann nicht mitgeführt werden, wenn sie versiegelt sind.
Reisende mit Anschlussflügen innerhalb der USA müssen die gekauften flüssigen Taxfree-Artikel nach der Landung in den USA zu ihrem registrierten Gepäck geben.
Quelle: Website SWISS

